Mehr als ein Ort für Abfälle

Die Wiesbadener Deponie der Deponieklasse DK II (zu unserem Video auf YouTube)gehört zu den wenigen hessischen Deponien, die unbefristet weiterbetrieben werden dürfen.

Seit November 1992 bis zum Jahr 2019 wurden im Deponieabschnitt III 8.778.276 Tonnen Abfall abgelagert.

Die Wiesbadener Deponie der Deponieklasse DK II gehört zu den wenigen hessischen Deponien, die unbefristet weiterbetrieben werden dürfen. Seit November 1992 bis zum Jahr 2019 wurden im Deponieabschnitt III 8.778.276 Tonnen Inertabfälle* abgelagert. In der Abfallumschlaganlage werden jährlich circa 100.000 Tonnen Abfälle verladen und zu den verschiedenen Verwertungsanlagen transportiert.

Das Deponiegelände ist so groß wie 140 Fußballfelder: 1 km². Knapp zwei Drittel davon dürfen als Ablagerungsfläche genutzt werden, der Rest ist seit Errichtung der Deponie als Ausgleichsfläche und Rückzugsgebiet für die Tier- und Pflanzenwelt ausgewiesen. Insgesamt hat die Deponie ein Ablagerungsvolumen von rund 25 Mio m³. Circa 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dort für den reibungslosen Deponiebetrieb.

Von 1964 bis Ende Mai 2005 wurden auf den Deponieabschnitten I, II und III/1-2 in einem Volumen von etwa 20 Millionen Kubikmeter insgesamt annähernd 29 Millionen Tonnen häusliche und gewerbliche Siedlungsabfälle abgelagert.

Seit dem 1. Juni 2005 darf kein unbehandelter Siedlungsabfall mehr auf deutschen Deponien abgelagert werden. Der Deponieabschnitt III/3 dient seitdem zur Ablagerung von inerten Abfällen, wie zum Beispiel Asche aus Abfallverbrennungsanlagen, Gießereisanden, Böden oder Asbest, also von Abfällen ohne organische Anteile.

Das Verfüllende im Deponieabschnitt III ist bei optimalen Einbaubedingungen im Jahr 2023 erreicht. Deshalb führen wir derzeit zwei Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Deponie III um einen Abschnitt III/4 (Norderweiterung) und die Erweiterung der Abschnitte III/1+2 (Osterweiterung) sowie ein weiteres Planfeststellungsverfahren für einen neuen Deponieabschnitt IV durch.

* Abfälle, die einen organischen Anteil unter 5 % haben und deswegen kein Deponiegas bilden.

Die ELW betreiben die Deponie Dyckerhoffbruch für die Landeshauptstadt Wiesbaden, die bisher aus den Deponieabschnitten I – III (DA I – DA III) besteht. Der DA I ist bereits rekultiviert, der DA II ist in der Stilllegungsphase und nur der DA III befindet sich derzeit in der sogenannten Ablagerungsphase mit einem geringen Restverfüllvolumen. Der Deponieabschnitt III erfüllt gemäß der Deponieverordnung die Anforderungen an eine Deponie der Klasse II (DK II).

Aufgrund der Verpflichtung der Landeshauptstadt Wiesbaden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen und von Abfällen zur Beseitigung aus Gewerbetrieben ist nach der Restverfüllung des Deponieabschnittes III (DA III) der Deponie Dyckerhoffbruch auch weiterhin Deponievolumen vorzuhalten.

Auch zukünftig ist unstrittig ein Entsorgungsbedarf für mineralische Abfälle aus der Stadt Wiesbaden bzw. für die Rhein-Main-Region gegeben. Aufgrund dessen befindet sich die Landeshauptstadt Wiesbaden in den Planungsvorhaben zur Erweiterung der Deponie Dyckerhoffbruch. Hierbei wurden, in zeitlicher Abfolge, drei Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht.

Dabei sollen durch einen neuen Verfüllabschnitt G (ca. 279.000 m³, sogenannte Osterweiterung) und einen neuen Deponieabschnitt III/4 (ca. 2,7 Mio. m³, sogenannte Norderweiterung) zusätzliche Ablagerungskapazitäten im bestehenden Deponieabschnitt III generiert werden.

Des Weiteren wurde der Neubau eines Deponieabschnittes IV als DK I-Deponie mit ca. 3,6 Mio. m³ beantragt. Damit wären die ELW in die Lage versetzt, die Abfälle belastungsgerecht auf die Deponien der Klassen I und II zu verteilen und insbesondere sicher zu stellen, dass der vorhandene DK II-Deponieraum nachhaltig geschont, die Laufzeiten verlängert und langfristig ein wirtschaftlich optimierter Betrieb zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit gewährleistet werden kann.

Hierdurch kommt die LH Wiesbaden bzw. die ELW ihrer Eigenverantwortung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach und schafft die Grundlagen für eine auch zukünftig gesicherte gemeinwohlverträgliche Abfallentsorgung für die nächsten Jahrzehnte.

Das Muschelkalkmeer nördlich der heutigen Alpen bildete ein abgeschlossenes Randmeer in Mitteleuropa, das mit der Tethys, dem damaligen Ozean in der Position des heutigen Mittelmeers, in Verbindung stand. Während dieser marinen Phasen entstanden in Hessen die Karbonat-gesteine, nämlich im Devon und Karbon, Zechstein, Muschelkalk und Keuper sowie im Tertiär-Zeitalter.

Lagerstätten von Karbonatgesteinen sind aufgrund der differenzierten Geologie Hessens einerseits im Landesmaßstab dezentral verteilt, andererseits regional konzentriert. Aktuelle Abbauschwerpunkte liegen in Nordosthessen, dem Lahn-Dill-Gebiet und bei Wiesbaden. Tertiärzeitliche Kalksteine mit Qualitäten für die Zementherstellung treten nur im Raum Wiesbaden auf. Für die Zementherstellung eignen sich in Hessen in erster Linie die tertiären Kalksteine des Mainzer Beckens.

Begonnen hatte der Kalksteinabbau bereits 1870 am Standort der alten Deponie an der Mainzer Straße durch die Firma „Portland-Cement-Fabrik Dyckerhoff & Söhne" in Amöneburg. Erst zwischen 1900 und 1910 wurde das Steinbruchgelände, in dem sich heute die Deponie befindet, erschlossen.

Zwischen 1944 und 1945 wurde der Steinbruch Ziel von Bombenabwürfen der Allierten, weil oberhalb des Steinbruchs eine große Flakstellung zur Verteidigung der Stadt Wiesbaden seinen Standort hatte.
Bis zum Jahr 1952 dehnte sich der Steinbruch rasch aus. Nach dem Abbau des Kalksteins wurden das Gelände lange Zeit mit dem Abraum aus dem Abbaubetrieb verfüllt. Aus den Steinbrüchen der Lagerstätte Wiesbaden wurden über einen Zeitraum von 138 Jahren insgesamt mehr als 110 Millionen Tonnen Kalkstein für die Zementherstellung gewonnen.

Seit den 60er Jahren wurden Böden und Bauschutt für die Flächenverfüllung genutzt, Anfang der 70er Jahre erstmals Müll aus der Müllzerkleinerungsanlage an der Deponie Mainzer Straße.

Abgegraben wurde der Kalkstein bis zu einer Schicht aus Tonmergeln und Tonen (Tertiär). Teilweise wurden große Löcher im Ton zur Wasserhaltung hergestellt.

Diese obersten Schichten bestehen, soweit noch vorhanden, aus einem engen Wechsel von Mergeln, Schluffmergeln, Kalk- und Hydrobiensanden und Kalkbänken. Hydrologisch müssen die Hydrobienschichten insgesamt als grundwasserleitendes Stockwerk betrachtet werden. Heute wird diese Schicht als Untere und Obere Hydrobienschicht bezeichnet bzw. einfach als oberstes Grundwasserstockwerk I.

Die darunter liegenden tertiären Schichten wurden unter stark wechselnden Sedimentationsbedingungen abgelagert und liegen als ein Wechsel von Mergeln, Ton- und Schluffmergeln und Mergel-Tonen mit eingeschalteten Kalken und Hydrobiensanden vor. Markant ist der obere Abschnitt, der sich praktisch im gesamten Gebiet durch das Vorwiegen von dunklem (zum Teil dunkelblauen bis schwärzlichen) Tonen auszeichnet (Dunkle Folge).

Die Tonmergel und Tone sind hydrogeologisch im Sinne der DIN 4049 als Grundwassernichtleiter anzusehen. Eingebettete Sande weisen infolge ihres Feinkornanteils nur eine geringe Durchlässigkeit auf, so dass sie als Grundwassergeringleiter zu betrachten sind.

Sofern tatsächlich grundwasserleitende Schichten angetroffen werden, stehen diese unter einem artesischen Druckgefälle. So ist der (gespannte) Grundwasserspiegel in der Regel über dem darüber liegenden Grundwasserstockwerks I angesiedelt. Die Schichtenfolgen dieses zweiten Grundwasserstockwerks werden in den Gutachten auch als Corbiculaschichten bezeichnet. Diese Untergrundverhältnisse wurden anhand von Bohrungen erkundet und in Gutachten festgehalten. 

In den Grundwassergleichenplänen zeigt sich, dass die generelle Grundwasserfließrichtung im Mittel nach SW in Richtung auf den Hauptvorfluter Rhein zuläuft.

Weitere Informationen können dem Eigenkontrollbericht 2022 entnommen werden.

Abfallablagerung

Seit Mitte 2005 darf kein unvorbehandelter Abfall auf der Deponie abgelagert werden. Folgende inerte* Abfälle dürfen auf dem derzeit betriebenen Deponieabschnitt III abgelagert werden:

  • Schlacken aus Abfallverbrennungsanlagen
  • Gießereisande
  • Böden
  • Asbest

*Abfälle ohne organische Anteile