Verschiedene Behälter - unterschiedliche Leerungsintervalle

Die ELW stellen Ihnen zur getrennten Sammlung von Restabfall, Bioabfall, Altpapier und Wertstoffen unterschiedlich gekennzeichnete Behälter zur Verfügung. Neu- und Umbestellungen von Behältern sind nur durch die Eigentümer möglich.

Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Abfallbehälter, um sich die verfügbaren Größen mit deren Leerungshäufigkeiten, Gebühren und technischen Details anzeigen zu lassen.

Behälter für Restabfall

Wir entleeren die Mülltonnen im Full-Service. Das bedeutet, unsere Mitarbeiter holen die Behälter von ihrem Standplatz und stellen sie nach der Leerung dorthin zurück. Dafür muss der Standplatz diese Bedingungen erfüllen. 

Restabfallbehälter Leerung/Abholung Jahresgebühr Reduzierte Jahresgebühr * außerplanmäßige Leerung
60 l 14-täglich 163,00 € 146,68 € 41,30 €

Technische Details für 60 l-Tonne
maximale Nutzlast: 30 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 945 x 480 x 550 mm

120 l 14-täglich 248,72 € 223,84 € 42,50 €

Technische Details für 120 l-Tonne
maximale Nutzlast: 55 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 945 x 480 x 550 mm

240 l 14-täglich/
wöchentlich
410,72 €
821,48 €
369,68 €
739,36 €
44,90 €
44,90 €

Technische Details für 240 l-Tonne
maximale Nutzlast: 100 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1075 x 580 x 725 mm

660 l wöchentlich 1.881,28 € 1.693,68 € 51,10 €

Technische Detail für 660 l-Tonne
maximale Nutzlast: 300 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1235 x 1360 x 725 mm

1.100 l wöchentlich 2.520,16 € 2.268,16 € 55,60 €

Technische Detail für 1.100 l-Tonne
maximale Nutzlast: 400 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1465 x 1360 x 1220 mm

mit dem Rest­abfallbehälter 4,50 € / Stück Restabfallsack kaufen

Technische Detail für Restabfallsack
Restabfallsäcke dürfen nur in Ausnahmefällen genutzt werden,
wenn das Fassungsvermögen der Sammelbehälter vorübergehend
nicht ausreicht.

* bei Eigenkompostierung

Behälter für Bioabfall

Wir entleeren die Biotonnen im Full-Service. Das bedeutet, unsere Mitarbeiter holen die Behälter von ihrem Standplatz und stellen sie nach der Leerung dorthin zurück. Dafür muss der Standplatz diese Bedingungen erfüllen. Zwischen März und Anfang November werden die Bioabfallbehälter wöchentlich geleert, in den Wintermonaten alle 14 Tage.

Bioabfall­behälter Leerung/Abholung Gebühr außerplanmäßige Leerung
120 l März– Anfang November: wöchentlich,
November – März: 14-täglich
in Restabfall­gebühr enthalten 42,50 €

Technische Details für 120 l-Tonne
maximale Nutzlast: 55 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 945 x 480 x 550 mm

240 l März – Anfang November: wöchentlich,
November – März: 14-täglich
in Restabfall­gebühr enthalten 44,90 €

Technische Details für 240 l-Tonne
maximale Nutzlast: 100 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1075 x 580 x 725 mm

am Leerungstag der Biotonne an Straßenrand stellen 2,00 € / Stück Grünschnittsack kaufen

Behälter für Altpapier

Die blau gekennzeichneten Wertstoffbehälter müssen von Ihnen am Leerungstag bis spätestens 6 Uhr am Straßenrand bereit gestellt werden, frühestens jedoch am Vorabend nach 18.00 Uhr. Dabei dürfen Fußgänger sowie der Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Nach der Leerung müssen Sie die Behälter wieder an ihren Standplatz stellen.

Altpapier­behälter Leerung/Abholung Gebühr außerplanmäßige Leerung
120 l 14-täglich in Restabfall­gebühr enthalten 34,00 €

Technische Details für 120 l-Tonne
maximale Nutzlast: 55 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 945 x 480 x 550 mm

240 l 14-täglich in Restabfall­gebühr enthalten 35,90 €

Technische Details für 240 l-Tonne
maximale Nutzlast: 100 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1075 x 580 x 725 mm

1.100 l 14-täglich in Restabfall­gebühr enthalten 44,48 €

Technische Details für 1.100 l-Tonne
maximale Nutzlast: 400 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1465 x 1360 x 1220 mm

Behälter für Wertstoffe

Die gelb gekennzeichneten Wertstofftonnen müssen von Ihnen am Leerungstag bis spätestens 6 Uhr am Straßenrand bereit gestellt werden, frühestens jedoch am Vorabend nach 18.00 Uhr. Dabei dürfen Fußgänger sowie der Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Nach der Leerung müssen Sie die Behälter wieder an ihren Standplatz stellen. Fragen und Beschwerden zur Sammlung richten Sie bitte direkt an die Firma Meinhardt Städtereinigung, Telefon 06122-8001-0.

Wertstofftonne Leerung/Abholung Gebühr
120 l 14-täglich Keine (Finanzierung über Duales System)

Technische Details für 120 l-Tonne
maximale Nutzlast: 55 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 945 x 480 x 550 mm

240 l 14-täglich Keine (Finanzierung über Duales System)

Technische Details für 240 l-Tonne
maximale Nutzlast: 100 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1075 x 580 x 725 mm

1.100 l 14-täglich Keine (Finanzierung über Duales System)

Technische Details für 1.100 l-Tonne
maximale Nutzlast: 400 kg
Höhe x Breite x Tiefe: 1465 x 1360 x 1220 mm

Weitere Informationen zu unseren Behältern

Restabfall- und Biotonnen werden von uns im Full-Service geleert. Das bedeutet, unsere Mitarbeiter holen die Behälter von ihrem Standplatz und stellen sie nach der Leerung dorthin zurück.

Informationen über die Anforderungen an den Standplatz finden Sie hier.

Vergessen Sie nicht, bei der Bebauung eines Grundstückes, einen Standplatz für Abfallbehälter zu beantragen. Die Veränderung eines Standplatzes muss ebenfalls beantragt werden. Die Einrichtung eines Behälterstandplatzes erfolgt gemäß der Kreislaufwirtschaftsatzung Den Behälterstandplatz können Sie hier beantragen.

Weitere Infos finden Sie hier.

Zur Meldung eines defekten Behälters können Sie unser Formular ausfüllen und es an elw@elw.de senden oder Sie rufen unser Service-Center unter 0611 7153-0 an.

Der Behälter wird dann schnellstmöglich ausgetauscht.

Die Neubestellung eines Sammelbehälters sowie die einmalige Umbestellung im Kalenderjahr sind kostenfrei. Jede weitere Umstellung im Kalenderjahr kostet 64,90 Euro pro Behälter.

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Reduzierung des Restabfallbehältervolumens oder der Leerungsintervalle fällt gemäß § 29 (3) der Kreislaufwirtschaftssatzung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 66,50 Euro an. Die Gebühr entsteht mit der Antragstellung.

Alle Behälter: Die Reinigung eines Sammelbehälters kostet 64,90 Euro/Stück. Diese können Sie bei uns bestellen: per Fax unter 0611 7153-63974 oder per Mail an elw@elw.de. Das Formular finden Sie hier.

Die folgenden Punkte dienen Ihnen als Orientierung. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit uns in Kontakt zu treten, wenn Sie die Erfassung Ihrer Abfälle im Unterflursystem planen.

Ansprechpartner: Leif Jönsson (Leif.Joensson@elw.de)

  • Ein Standort für Unterflurbehälter sollte möglichst nah an einer für die Entsorgungsfahrzeuge (zGG. 27 Tonnen) befahrbaren Straße liegen und frei von Hindernissen sein.
  • Für die sichere Leerung am Unterflurstandplatz ist ausreichend Platz für das Aufstellen des Fahrzeugs erforderlich. Kranfahrzeuge benötigen je nach Technik eine ausreichende lichte Höhe, weshalb bei der Standortwahl insbesondere Baumbestand, Straßenlaternen und Freileitungen berücksichtigt werden müssen.
  • Rückwärtsfahrten sind unzulässig. Falls das Durchfahren nicht möglich ist, muss eine Wendeanlage mit entsprechendem Wendekreis eingerichtet werden. Schleppkurven sollten so bemessen sein, dass sie den Mindestanforderungen eines dreiachsigen LKW hinsichtlich Innen- und Außenradius entsprechen. Feuerwehrzufahrten sind nicht automatisch für Entsorgungsfahrzeuge geeignet.
  • Der Standort muss frei von Versorgungsleitungen, -schächten und großen Wurzeln sein. Vor der Auswahl sind entsprechende Leitungsabfragen zu Ver- und Entsorgungsleitungen durchzuführen.
  • Geh- und Radwege stellen beim Leeren ein Gefahrenpotenzial dar. Unterflurbehälter, die über Geh- und Radwege geladen werden, sollten vermieden werden. Ansonsten müssen diese im Rahmen der Leerung entsprechend abgesichert werden.
  • Die Anfahrt über Privatstraßen erfordert im Vorfeld eine unbefristete Durchfahrtsgenehmigung und kann bei Sicherheitsbedenken abgelehnt werden.
  • Mit der Feuerwehr sollte geklärt werden, ob der Standort eventuelle Einsätze, insbesondere das Anleitern an Hauswänden, behindern könnte. Eine solche Behinderung kann nachträglich zur Aufgabe des Standorts führen.
  • Bei der Leerung kann der Behälter je nach Wetterverhältnissen pendeln. Daher ist ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Schildern oder Bäumen einzuhalten.
  • Befindet sich der Standort auf öffentlichem Grund, ist ein dauerhaftes Sondernutzungsrecht beim zuständigen Amt zu beantragen.
  • Am Standort des Systems muss Vorsorge dafür getroffen werden, dass die Überfahrt der Gehwegplattform durch Fahrzeuge verhindert wird, zum Beispiel durch bauliche Abgrenzung, Sperrpfosten oder Verkehrsbarrieren.
  • Der Einbau von Unterflursystemen darf nur durch den Systemhersteller oder einen qualifizierten, vom Hersteller beauftragten Unternehmer erfolgen.
  • Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt eine formale technische Abnahme durch die ELW, um die zukünftige Entsorgung sicherzustellen.
  • Die genaue Lage der Behälter muss in der Planungsphase festgelegt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
  • In der Nähe von Gewässern oder bei hohem Grundwasserspiegel (Bemessungswasserstand) sollten die Betonkörper mit einer Auftriebssicherung versehen werden. Das System sollte nicht an der tiefsten Stelle des Geländes platziert werden.

 

Abbildung 1: Abmessungen

A: 1,5 m = Abstützung auf Lastseite
B: 2,15 m = Abstützung als Gegenlager
C: < 2 m = Außenabmessung eines Unterflursystems
D: Umlaufend min. 1 m Sicherheitsabstand zu Hecken und Fahrradständern und 2 m zu Gebäuden
E: 7 m = maximaler Kranausleger bei 2,5 t Tragkraft
F: 2,55 m = maximale Fahrzeugbreite
G: 7 m = lichte Höhe über dem Fahrzeug/ Unterflursystem

 


Abbildung 2: Bauteile des Unterflusrystems