Wichtige Informationen rund um Ihr Grundstück

Anders als beim Abfall geschieht die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers ohne bewusstes Zutun. Der Weg Ihres Abwassers lässt sich auf die kurze Formel „Grundstücksentwässerungsanlage – KanalKlärwerk“ bringen. Wichtig ist, dass sich Eigentümerinnen und Eigentümer um ihre Grundstücksentwässerungsanlage kümmern.

Das Dach ist dicht – aber sind es auch Ihre privaten Abwasserrohre bis zum öffentlichen Kanal? Als Grundstückseigentümerin und –eigentümer müssen Sie wissen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre private Grundstücksentwässerungsanlage in Ordnung ist. Innerhalb der nächsten Jahre ist es erforderlich, den Zustand der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen zu dokumentieren. Die ELW werden diesbezüglich auf Sie zukommen. Von Geschäften an der Haustür ist dringend abzuraten.

Es regnet sehr stark, und als Sie in den Keller kommen, bekommen Sie einen großen Schreck: Er steht 30 Zentimeter unter Wasser. Häufige Ursache ist eine defekte oder nicht vorhandene Rückstausicherung. 

Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundstücksentwässerung unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: 0611 7153-2775, 7153-2745, 7153-2778 oder 7153-2791.

Der Traum vom eigenen Haus soll bald wahr werden. Haben Sie an alles gedacht? Für die Entsorgung des Abwassers von Ihrem Grundstück müssen Sie vor der Erstellung der Entwässerungsanlagen eine Einleitgenehmigung nach § 10 der Entwässerungssatzung beantragen. Dies können Sie mit dem Formular „ Antrag Einleitgenehmigung“ tun. Hierbei ist es wichtig, dass Sie die vollständigen Planungsunterlagen gemäß dem "Merkblatt zur Grundstücksentwässerung" beifügen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer  0611 7153-9806.

Warnung vor „Kanalhaien“

Immer wieder sind in Wiesbaden so genannte „Kanalhaie“ unterwegs, die in betrügerischer Absicht am Telefon oder an der Haustür Kanaluntersuchungen und -sanierungen anbieten.

Manchmal geben sie vor, von der Stadt oder den ELW beauftragt zu sein. Das ist nicht der Fall.

Fakt ist: Schon immer sind Eigentümer gesetzlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Zuleitungskanäle ihres Grundstücks in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Von übereilten Geschäften am Telefon oder an der Haustür ist aber dringend abzuraten.

Was passiert mit dem letzten Rest Bohnensuppe von Samstag, den am Mittwoch keiner mehr essen darf? Mal ehrlich: ab ins Klo – oder? Fazit: Das ist ein Fest für die Ratten. Oft landen aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit Dinge im Abfluss, die auf keinen Fall dort hineingehören, weil sie große Schäden anrichten oder Ratten anziehen können.

Bitte beachten Sie die Hinweise, die wir für Sie auf dem Infoblatt „Das gehört nicht in den Abfluss“ zusammengestellt haben.

Weitere Infos zum Thema "Kanalratten - Vorbeugung und Bekämpfung".