Erklärung zur Barrierefreiheit für www.elw.de

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit für www.elw.de und für die sogenannten Microsites, die auf der gleichen Technik aufbauen. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind die ELW verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dafür sind das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der genannten EU-Richtlinie.

Diese Erklärung gilt für die Website www.elw.de und die dazugehörigen Microsites, nicht jedoch für hier extern verlinkte Angebote und Dienste. Die Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die ELW arbeiten daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. www.elw.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2023/WCAG 2.1) vereinbar.

Die Einschränkungen finden sich im Kapitel 2 „Nicht barrierefreie Inhalte“.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die hier aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 39 der Richtlinie (EU) 2016/2102noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF‐Dokumente sind noch nicht barrierefrei.
  • eingebundene Videos können evtl. nicht barrierefrei gestaltet sein.
  • In Ausnahmefällen sind Alternativtexte für Bilder oder Grafiken nicht sprechend formuliert. Bezeichnungen der Art des Bildes können fehlen.
  • Einige Seiten und Inhalte unseres Webauftritts weisen derzeit noch nicht in allen Fällen ausreichende Farbkontraste auf. Dies betrifft das ELW-Logo, einzelne Textelemente, Buttons und Bedienelemente in grafisch gestalteten Bereichen. Wir arbeiten an einer Neugestaltung unseres Webauftritts um diese Mängel zu beheben und eine kontrastreiche Gestaltung auf allen Seiten sicherzustellen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 ist derzeit noch nicht verfügbar. Wir arbeiten daran, dieses Angebot zeitnah bereitzustellen.
  • Die Verlinkungen auf der Seite können zu Inhalten führen, die nicht barrierefrei sind

Die ELW stellen sukzessive weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung. Erweitert wird auch das Angebot für die Inhalte in Leichter Sprache.

 

3. Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2025 erstellt und wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die von den ELW beauftragte Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0.

Der Nachweis der Barrierefreiheit des HTML-Codes nach BITV 2.0 erfolgt in Form eines Selbsttestes über:
 https://studio.bitvtest.de/ 

Die Aussagen zur Barrierefreiheit und deren Vereinbarung mit den Barrierefreiheitsanforderungen basieren auf einer am 18. Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

 

4. Kontaktangaben und Melden von Barrieren

Wenn Sie bei der Nutzung unserer Internetseite Barrieren finden oder Anregungen beziehungsweise Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, melden Sie sich gerne per E-Mail bei den ELW unter: 

elw@elw.de oder über unser Kontaktformular
 

Sie können uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren:

ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden)
Unterer Zwerchweg 120
65205 Wiesbaden

Telefon: 0611 7153-0

 

5. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte dieser Webseite nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Wir versuchen Ihre Anfrage immer schnellstmöglich zu beantworten. Sollten Sie innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage keine Antwort erhalten oder empfinden Sie die Antwort als nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden. Sie leitet die Durchsetzungs‐ und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen. 

Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landgraf‐Philipp‐Platz 1−7
35390 Gießen

Telefon: 0641 3032901
Fax: 0611 32764 4036
E‐Mail  lbit@rpgi.hessen.de
Internet: https://rp‐giessen.hessen.de


Die Fachaufsicht über die Stelle hat das

Hessische Ministerium für Soziales und Integration inne.