Mehrwegalternativen werden Pflicht

Seit 1. Januar sind Restaurants, Cafés und Bistros verpflichtet, für ihre Gerichte neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Regelung betrifft To-Go-Speisen und Getränke – in allen Angebotsgrößen und unabhängig vom Material der Getränkebecher. Es ist erlaubt, für die Mehrwegverpackung ein Pfand zu verlangen. Allerdings dürfen die Mehrwegvarianten nicht teurer sein als die Einwegverpackungen und auch nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden.

Von der neuen Mehrwegpflicht sind alle Betriebe betroffen, die Essen und Getränke an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen. Neben Restaurants, Cafés und Bistros sind damit auch Kantinen, Bäckereien, Tankstellen, Supermärkte und Cateringbetriebe eingeschlossen.

Ausgenommen sind allerdings kleine Geschäfte, die maximal fünf Beschäftigte und eine Ladenfläche von 80 Quadratmetern oder weniger haben. Das trifft auf viele Imbisse und Kioske zu. Diese Betriebe müssen es ihren Kunden laut Verpackungsgesetz jedoch ermöglichen, ihre eigenen mitgebrachten Mehrwegbehälter befüllen zu lassen.

Mit den Mehrwegbehältnissen sollen die Unmengen an "Kunststoff-To-go-Verpackungen" reduziert werden, die täglich im Abfall landen.