Zu groß und zu schwer für die Tonne

Zum Sperrmüll gehören alle sperrigen Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in den normalen Restabfallbehälter passen. Elektro- und Metallteile werden getrennt vom übrigen Sperrmüll abgeholt.

Kostenfrei abgeholt werden zum Beispiel:

  • Haus- und Gartenmöbel (keine Marmor- und Glastische oder Tische mit Steinfuß, diese können bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden), Teppiche (unverklebt)
  • Bettgestelle und Matratzen
  • Kinderwagen, sperriges Spielzeug, Fahrräder ohne Bereifung
  • Küchenherde, Öfen, Wasch- und Spülmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschränke
  • Computer, Drucker, Faxgeräte, HiFi-Anlagen, Fernseher, Monitore, Mikrowellengeräte

Wichtige Infos

Der Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) bezieht sich auch auf Möbel, Textilien und Kleidungsstücke, die elektrische oder elektronische Bestandteile haben.

Das bedeutet, dass alle Geräte, die Elektro- beziehungsweise Elektronikbauteile haben, zum Elektro(nik)schrott gehören.

Hierunter fallen zum Beispiel Massagesessel, Spiegelschränke und Blinkerschuhe aber auch Kleidung mit elektrischen Funktionen, verstellbare Schreibtische und Regale mit eingebauter Beleuchtung.

Helfen Sie mit!
Wenn es möglich ist, soll bei Möbeln, die zum Elektro(nik)-Schrott zählen, das Elektro(nik)-Bauteil vom Rest getrennt werden also zum Beispiel der Motor oder die Lampen ausgebaut werden. Ohne Elektro(nik) gehört das Möbelstück dann zum Sperrmüll. Die Elektro(nik)-Bauteile sind über die Wertstoffhöfe zu entsorgen.

Für Elektrogeräte, die zum Sperrmüll gehören gilt:
Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern und Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten sind verpflichtet:

  • beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen (1:1 Rücknahme).

Weitere Informationen zur Verplichtung des Handels zur Rücknahme von Elektrogeräten finden Sie hier.

Tipp zur Abfallvermeidung

Achten Sie auf  Langlebigkeit und nutzen Sie Flohmärkte. Auf Langlebigkeit der Haushaltsgroßgeräte und Möbel achten. Wenn die Möbel oder Haushaltsgroßgeräte, die Sie austauschen möchten noch gebrauchsfähig sind, nutzen Sie den ELW Verschenkmarkt, das Secondhand-Kaufhaus „fastwieneu“ oder regionale Flohmärkte.