Rückgabe von kleinen Elektroaltgeräten auch in Supermärkten

Ab 1. Juli müssen auch Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, kleine Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen.

Wichtig ist hierbei die Größe der Geräte, sie dürfen in keiner Kantenlänge größer als 25 cm sein. Darunter fallen zum Beispiel Toaster, Handys, elektrische Zahnbürsten, Waffeleisen und Wasserkocher. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden und es muss auch kein neues Gerät gekauft werden. 

Für alle Händler von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern gilt diese Rücknahmepflicht bereits seit dem 1. Januar 2022.

Für größere Geräte gilt: Wird ein Neugerät mit einer Kantenlänge größer als 25 cm wie eine Mikrowelle oder ein Kühlschrank gekauft, so muss auch ein Altgerät mit ähnlicher Funktion kostenlos zurückgenommen werden. Zudem sind die Lebensmitteleinzelhändler verpflichtet, durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte Hinweise, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren.

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