Wertvolle Rohstoffe

Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte und am Ende ihrer Lebensdauer separat zu entsorgen, damit sie umweltgerecht und hochwertig recycelt werden können.

Elektro- und Elektronikgeräte enthalten neben wertvollen Rohstoffen wie Kupfer oder Stahlblech auch umweltschädliche Stoffe wie beispielsweise Blei oder Cadmium. Deshalb dürfen sie nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden.

Alle Elektrogeräte können kostenfrei bei den Wertstoffhöfen und der Kleinannahmestelle der Deponie abgegeben werden. Elektrokleingeräte nimmt auch bei der mobilen Schadstoffsammlung entgegen. Für große und sperrige Elektro- und Elektronikgeräte nutzen Sie bitte den Sperrmüllservice.

Hinweise zur Rücknahme von Elektrogeräten im Handel finden Sie unten auf dieser Seite im Infokasten.

Das gehört in die Elektrosammlung

  • elektrische oder elektronische Werkzeuge, wie zum Beispiel Bohrmaschinen, Sägen, Fräsen, Schleifgeräte, Pumpen, Nähmaschinen
  • elektrisches oder elektronisches Spielzeug, wie zum Beispiel Eisenbahnen, Gameboys oder ferngesteuerte Fahrzeuge
  • Großgeräte der Informations- und Unterhaltungselektronik: Fernseher, Computer, Monitore, Faxgeräte, Drucker, HiFi-Anlagen, Videorekorder
  • Haartrockner, Toaster, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Friteusen, Mixer, Eierkocher,Wasserkocher, Ventilatoren, Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten, Uhren, Fotoapparate
  • Haushaltsgroßgeräte: Kühl- und Gefrierschränke, Wasch- und Spülmaschinen, Wäschetrockner, Küchenherde und Öfen, Mikrowellen
  • medizinische Geräte, wie zum Beispiel Pulsmesser, Blutdruckmessgeräte, elektrische Fieberthermometer
  • Telefone, Handys, Anrufbeantworter, Radios, Autoradios, MP3-Player, Taschenrechner (bitte Batterien, falls vorhanden, vorab entfernen. Sie gehören zum Sonderabfall.)

Das gehört nicht in die Elektrosammlung

Informationen zur Rückgabe im Handel

Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet:

  • beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen (1:1 Rücknahme).
  • Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden darf (0:1 Rücknahme).

Seit 1. Juli 2022 müssen auch Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, kleine Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen.

Wichtig ist hierbei die Größe der Geräte, sie dürfen in keiner Kantenlänge größer als 25 cm sein. Darunter fallen zum Beispiel Toaster, Handys, elektrische Zahnbürsten, Waffeleisen und Wasserkocher. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden und es muss auch kein neues Gerät gekauft werden. 

Für größere Geräte gilt: Wird ein Neugerät mit einer Kantenlänge größer als 25 cm wie eine Mikrowelle oder ein Kühlschrank gekauft, so muss auch ein Altgerät mit ähnlicher Funktion kostenlos zurückgenommen werden. Zudem sind die Lebensmitteleinzelhändler verpflichtet, durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte Hinweise, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren.

Dasselbe gilt auch im Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob die Altgeräte dann einfach an den Händler geschickt werden können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des  Umweltbundesamtes.

Sobald etwas Elektrisches drin ist, ist es Elektroschrott

Der Elektroabfall muss von anderem Abfall getrennt werden, um noch mehr wertvolle Rohstoffe zurück zu gewinnen. Auch Möbel, Textilien und Kleidungsstücke gelten als Elektrogeräte, sobald sie elektrische Bestandteile enthalten.

Für Sie bedeutet das: Alle Textilien, Kleidungsstücke, Schuhe oder Möbel, die elektrische Bestandteile haben, gehören auf den Wertstoffhof. Auch wenn es nur ein eingenähtes Lämpchen ist. Geeignete Sammelbehälter für diese Abfälle stehen dort bereit. Das gilt zum Beispiel für Blinkerschuhe (darin sind farbige LEDs mit Elektronik und Stromquelle) ebenso wie für den Arbeitsstuhl mit elektrischer Verstellung oder den Schminkspiegel mit Leuchtrand.

Faustregel: Sobald etwas Elektrisches drin ist, ist es Elektroschrott und kommt zum Wertstoffhof oder kann im Handel zurückgegeben werden (siehe Infokasten oben).

Für Elektrogeräte, die persönliche Daten enthalten gilt: Löschen Sie alle personenbezogenen Daten von den Datenträgern auf Ihren Geräten (PC, Handy, Smartphone, Tablet) und entfernen Sie SD-Karten (falls vorhanden).

Tipp zur Abfallvermeidung

Nutzen Sie Dinge so lange wie möglich. Fragen Sie sich vor jeder Neuanschaffung, ob Sie das wirklich brauchen. Auch Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit eines Produktes sind ein wichtiges Qualitätskriterium. In Wiesbaden gibt es das Repair Café Wiesbaden, dort können einige kaputte Dinge noch repariert werden.