Straßen, Plätze und Wege

In der Straßenreinigungssatzung   ist für jede einzelne Straße festgelegt, ob und wie häufig sie von den ELW gereinigt wird. Dementsprechend fallen Straßenreinigungsgebühren an.

Von den 1.879 öffentlichen Straßen in Wiesbaden reinigen die ELW rund 60 Prozent. Die Höhe der Gebühr hängt zum einen von der Häufigkeit der Reinigung und zum anderen davon ab, ob neben der Fahrbahn auch der Gehweg gereinigt wird.

In der Straßenreinigungssatzung ist jede Straßen einer der Kategorien A, B oder C zugeordnet:

Kategorie A umfasst die Reinigungsklassen A13, A7, A5, A3, A3/2 und A2. In Straßen, die zu dieser Kategorie gehören, reinigen die ELW die Fahrbahn und die Gehwege.

Reinigungsklasse A13
13-malige Reinigung in der Woche.........152,36 Euro pro Berechnungsmeter

Reinigungsklasse A7
7-malige Reinigung in der Woche.............82,04 Euro pro Berechnungsmeter

Reinigungsklasse A5
5-malige Reinigung in der Woche.............58,60 Euro pro Berechnungsmeter

Reinigungsklasse A3
3-malige Reinigung in der Woche.............35,16 Euro pro Berechnungsmeter 

Reinigungsklasse A3/2
3/2-malige Reinigung in der Woche..........26,04 Euro pro Berechnungsmeter (Fahrbahn/Gehweg)

Reinigungsklasse A2
2-malige Reinigung in der Woche.............23,44 Euro pro Berechnungsmeter

Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen, wird für jede der Straßen die entsprechende Gebühr berechnet.

Kategorie B umfasst die Reinigungsklassen B1 - B3 und bedeutet, dass die ELW lediglich für die Fahrbahnreinigung zuständig sind und die Grundstückseigentümer für die Reinigung der Gehwege.

Reinigungsklasse B3
3-malige Reinigung in der Woche...............15,96 Euro pro Berechnungsmeter

Reinigungsklasse B2
2-malige Reinigung in der Woche................10,64 Euro pro Berechnungsmeter

Reinigungsklasse B1
1-malige Reinigung in der Woche................5,32 Euro pro Berechnungsmeter

Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen, wird für jede der Straßen die entsprechende Gebühr berechnet.

Kategorie C bedeutet, dass die Grundstückseigentümer mindestens ein Mal pro Woche die Straße und den Gehweg zu reinigen haben. Es fallen keine Straßenreinigungsgebühren an.

Berechnungsgrundlage: der Berechnungsmeter

Der Berechnungsmeter ergibt sich aus der Quadratwurzel der Grundstücksfläche. Die dann kaufmännisch gerundete Zahl ergibt den sogenannten „Berechnungsmeter“. Dieser wiederum wird mit dem jeweiligen Gebührensatz multipliziert. Das Ergebnis zeigt dann die jährliche Gebühr für die Straßenreinigung auf.

Beispiel: Grundstücksfläche von 700m² liegt an einer öffentlichen Straße, die in die Reinigungsklasse B2 (zweimalige Reinigung der Fahrbahn in der Woche durch die ELW) eingruppiert ist. Der Gebührensatz für die B2 beträgt 8,80 €. Die Quadratwurzel aus 700 ist 26,45. Die kaufmännische Rundung ergibt somit 26 Berechnungsmeter, die mit 8,80 € multipliziert dann 228,80 € Jahresgebühr ergeben.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 3. Juli 1996 festgestellt, dass der „Quadratwurzelmaßstab gegenüber dem Frontmetermaßstab vorzuziehen ist, da er die aus der Lage des Grundstücks zur Straße folgenden Zufälligkeiten ausschaltet“. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof zwischen der Stadt und einem Kläger in Sachen Straßenreinigung im Jahre 1997 empfahl der Hof der Stadt, den Quadratwurzelmaßstab künftig anzuwenden. Folglich wurde noch im Jahre 1997 darauf umgestellt.

Sie können die Gebühren zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen auf das Konto bei der Nassauischen Sparkasse Wiesbaden, IBAN DE37 5105 0015 0100 2312 55, BIC NASSDE55XXX überweisen oder einzahlen. Sie können uns auch ein SEPA-Mandat erteilen, welches Sie bei den Downloads finden.

Die Zahlungstermine sind (soweit nicht anders auf den Gebührenbescheiden angegeben):

Quartalszahler: jeweils der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November

Jahreszahler: jeweils der 1. Juli

NEU seit 1. Januar 2023: Alle Gebühren werden in einer Summe abgebucht. Hintergrund sind gestiegene Gebühren für die Kontoführung und die Rückläufergebühren.