Entsorgung für Privathaushalte
Sperrmüllservice 
kostenfrei

Wertstoffhöfe, Kleinannahmestelle der Deponie
kostenfrei  bis 700 l (Kofferraumladung)

Rückgabe im Handel
siehe Infokasten auf dieser Seite

Wertstoffhöfe, Kleinannahmestelle der Deponie
kostenfrei  bis 700 l (Kofferraumladung)

Rückgabe im Handel
siehe Infokasten  auf dieser Seite

 

Rücknahmeregelung im Handel

Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet:

  • beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen (1:1 Rücknahme).
  • Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden darf (0:1 Rücknahme).

Seit 1. Juli 2022 müssen auch Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, kleine Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen.

Wichtig ist hierbei die Größe der Geräte, sie dürfen in keiner Kantenlänge größer als 25 cm sein. Darunter fallen zum Beispiel Toaster, Handys, elektrische Zahnbürsten, Waffeleisen und Wasserkocher. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden und es muss auch kein neues Gerät gekauft werden. 

Für größere Geräte gilt: Wird ein Neugerät mit einer Kantenlänge größer als 25 cm wie eine Mikrowelle oder ein Kühlschrank gekauft, so muss auch ein Altgerät mit ähnlicher Funktion kostenlos zurückgenommen werden. Zudem sind die Lebensmitteleinzelhändler verpflichtet, durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte Hinweise, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren.

Dasselbe gilt auch im Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob die Altgeräte dann einfach an den Händler geschickt werden können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des  Umweltbundesamtes.