Unser Service Center ist für Sie erreichbar | |
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Wir holen Ihren Sperrmüll gerne ab – immer dann, wenn Sie es brauchen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, die Wartezeit auf einen Sperrmülltermin liegt bei circa 15 Arbeitstagen. Wenn Sie einen bestimmten Termin benötigen, wenden Sie sich bitte ebenfalls rechtzeitig an unsere Mitarbeiterinnen.
Die Sperrmüllabholung ist für Gewerbebetriebe bis zu vier Mal im Jahr für eine Menge bis zu je fünf Kubikmeter kostenfrei, wenn der Sperrmüll nicht aus einer gewerblichen Tätigkeit (z.B. Entrümpelung) stammt und eine Restabfalltonne der ELW vorhanden ist.
Zum 15. August 2018 erweitert sich der Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) auf Möbel, Textilien und Kleidungsstücke, die elektrische oder elektronische Bestandteile haben. Das bedeutet, dass alle Geräte, die Elektro- beziehungsweise Elektronikbauteile haben, ab Mitte August zum Elektro(nik)schrott gehören. Hierunter fallen zum Beispiel Massagesessel, Spiegelschränke und Blinkerschuhe aber auch Kleidung mit elektrischen Funktionen, verstellbare Schreibtische und Regale mit eingebauter Beleuchtung.
Wenn es möglich ist, soll bei Möbeln, die ab 15. August zum Elektro(nik)-Schrott zählen, das Elektro(nik)-Bauteil vom Rest getrennt werden also zum Beispiel der Motor oder die Lampen ausgebaut werden. Ohne Elektro(nik) gehört das Möbelstück dann zum Sperrmüll. Die Elektro(nik)-Bauteile sind über die Wertstoffhöfe zu entsorgen.
Hier finden Sie weitere Hinweise zur Sperrmüllsammlung.