Vorsicht giftig!

Sonderabfälle sind gefährliche und/oder giftige Stoffe, die in der Abfallverbrennungsanlage schon in geringsten Mengen große Probleme machen. Deshalb darf Sonderabfall nicht in den Restabfallbehälter gegeben werden. Sonderabfälle aus privaten Haushalten können kostenlos bei der Sonderabfallkleinannahme oder bei der mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden. Auf den Wertstoffhöfen können Sonderabfälle nur dann abghegeben werden, wenn die mobile Schadstoffsalmmulng vor Ort ist.

Behälter dürfen nicht mehr als 30 Liter fassen und müssen verschlossen sein.

Pro Anlieferung nicht mehr als 100 Kilogramm pro Tag, insgesamt nicht mehr als 500 Kilogramm pro Jahr. Für Gewerbebetriebe ist die Anlieferung an der Sonderabfallkleinannahme kostenpflichtig, die Anlieferung an den Wertstoffhöfen und bei der mobilen Schadstoffsammlung ist nicht möglich. Bei mehr als 500 Kilogramm Sonderabfällen pro Jahr erfolgt die Entsorgung über geeignete Entsorgungsunternehmen oder direkt über die HIM GmbH in Biebesheim.

Das gehört zum Sonderabfall

  • Altöl (Rückgabe im Handel)
  • Farben, Lacke, Dispersionsfarben
  • Feuerlöscher (Abgabe nur an der Sonderabfallkleinannahme: 7 Euro pro Stück)
  • flüssige und feste Chemikalien (Quecksilber, Labor- und Fotochemikalien)
  • Holzschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Unkrautvernichtungsmittel
  • Kleber, Spachtel- und Dichtungsmasse
  • Kleinkondensatoren aus Beleuchtungsanlagen und Elektrogeräten
  • Leuchtstoffröhren, Halogen-, Energiespar- und Quecksilberdampflampen
  • Lösungsmittel aller Art (Verdünner, Pinselreiniger, Fleckenentferner)
  • mineralische, pflanzliche oder synthetische Öle, Fette und Wachse
  • ölhaltige Lappen und Ölfilter
  • Reinigungsmittel aller Art (WC-Reiniger, Körperpflegemittel, Autopflegemittel)
  • Säuren und Laugen (Batteriesäure, Salzsäure, Ammoniaklösungen)
  • Spraydosen aller Art mit Restinhalt (Lacke, Reiniger, PU-Schaum)
  • Trockenbatterien, Akkumulatoren, KFZ-Batterien (auch Rückgabe im Handel)

Das gehört nicht zum Sonderabfall

  • Altöl
  • Druckgasflaschen
  • Munition, Sprengstoffe, Kampfgase (Kampfmittelräumdienst)
  • Radioaktive Abfälle (Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt)

Wichtige Informationen

So erkennen Sie Sonderabfall: Produkte, die bei der Entsorgung zu Sonderabfall werden, sind an den viereckigen orangefarbenen Gefahrenzeichen oder an Hinweisen wie zum Beispiel "entzündlich, reizt die Augen, gesundheitsschädlich beim Einatmen etc." zu erkennen.

Bitte beachten Sie: Es können nur Sonderabfälle aus Wiesbaden angenommen werden. Wenn Sie Abfälle im Auftrag von Dritten, zum Beispiel der Oma abgeben möchten, bringen Sie bitte den letzten Gebührenbescheid mit, um nachzuweisen, dass die Abfälle aus Wiesbaden stammen. Das gleiche gilt, wenn Sie ein Haus in Wiesbaden vermieten, jedoch woanders wohnen.

Bei der mobilen Schadstoffsammlung können Sie auch Elektrokleingeräte abgeben (z.B. Föhn, Rasierapparat, elektrische Zahnbürste).

Für Gewerbebetriebe ist die Anlieferung an der Sonderabfallkleinannahme kostenpflichtig, die Anlieferung an den Wertstoffhöfen und bei der mobilen Schadstoffsammlung ist nicht möglich.

Tipp zur Abfallvermeidung

Akkus statt Batterien: Nutzen Sie wieder aufladbare Akkus anstelle von Baterien. Die Anschaffung eines Ladesgerätes lohnt sich für die Umwelt und den Geldbeutel.