Sperrmüllservice
Wenn Mieterinnen und Mieter neue Möbel geliefert bekommen oder umziehen, wenden sie sich nicht selten bezüglich der Sperrmüllentsorgung an den Hausmeister. Hin und wieder kommt es aber auch vor, dass Mieter ihren Sperrmüll unangemeldet rausstellen. Um Sie als Hausmeister zu unterstützen haben wir auf dieser Seite Informationen zum Sperrmüllservice zusammengestellt.
Sperrmüll anmelden
Sie haben die Möglichkeit, im Auftrag Ihrer Mieterinnen und Mieter für diese beim Sperrmüllservice unter der Telefonnummer 0611 319700 einen Termin zu vereinbaren. Hierbei ist die Nennung des Namens des Mieters wichtig, da pro Haushalt vier kostenfreie Sperrmülltermine pro Jahr möglich sind. Ebenso wichtig ist die genaue Beschreibung der Gegenstände, die abgeholt werden sollen.
Der Termin für die Abholung des Sperrmülls wird in der Regel innerhalb der nächsten sieben bis zehn Arbeitstage liegen. Wenn Sie einen bestimmten Termin wünschen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an unsere Mitarbeiterinnen.
Umgang mit wilden Müllablagerungen
Wenn auf Ihrem Grundstück Sperrmüll abgelagert wird, sollten Sie sich umgehend mit unserem Sperrmüllservice in Verbindung setzen und nachfragen, ob es sich dabei um angemeldeten Sperrmüll handelt. Ist dies der Fall, erinnern Sie die betreffenden Mieterinnen und Mieter bitte an die folgenden Regeln. Handelt es sich um eine illegale Ablagerung, vereinbaren Sie mit unseren Mitarbeiterinnen einen Abholtermin und nennen ihnen den Verursacher, falls Ihnen dieser bekannt ist. Wichtig ist: Die ELW holen keinen Sperrmüll vom Grundstück.
Folgende Dinge sind wichtig bei der Abholung von Sperrmüll und Wildablagerungen:
- Stellen Sie den Sperrmüll frühestens am Vorabend des vereinbarten Termins oder bis spätestens 6 Uhr morgens am Abholtag gut sichtbar und erreichbar an den Straßenrand. Dabei darf der Verkehr nicht behindert werden. Sollte dies nicht möglich sein, bitte sprechen Sie es an, wenn Sie mit uns Ihren Termin vereinbaren.
- Es ist nicht erlaubt, die bereitgestellten Gegenstände mit Abfall zu füllen.
- Kartons und Plastiksäcke gehören nicht zum Sperrmüll.
- Kühl- und Gefrierschränke dürfen nicht auseinandergebaut werden.
- Ölöfen müssen vollständig entleert und zerlegt sein.
- Baum- und Strauchschnitt muss mit Kordel gebündelt bereitgestellt werden. Die Äste dürfen dabei bis zu 12 Zentimeter dick und 1,50 Meter lang sein. Das Bündel darf maximal einen Durchmesser von einem Meter haben.

